Schlagwort: Zensur

„Böhmermann, du dummes Arschloch!“* Reflexionen über Freiheit und Beschränktheit

Das Neo Magazin Royale vom 31. März 2016 war ein paar Minuten kürzer als die anderen Folgen dieser Unterhaltungssendung. Was ist der Grund für diese Unregelmäßigkeit in dem ansonsten so professionell durchgeplanten Produkt? Die Beschwerde des türkischen Präsidenten, Recep Tayyip Erdoğan, der offenbar mit seinen politischen Aufgaben nicht ausgelastet ist und noch Zeit hat, nachts durchs globale TV-Programm zu zappen.


„Der Boss vom Bosporus“

Recep Tayyip Erdoğan schaut zwar viel fern, aber er lacht nicht gern. Schon gar nicht über sich selbst. Der mächtigste Mann in ganz Eurasien kontrolliert den sogenannten Flüchtlingsstrom, der flussabwärts Richtung Mitteleuropa fließt und er ist seit Neusten auch der stellvertretende Programmchef der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in Deutschland. Zum ersten Mal machte er von seiner Macht Gebrauch, nachdem am 17. März 2016 das NDR-Satiremagazin extra 3 einen Song mit dem Titel „Erdowie, Erdowo, Erdogan“ ausstrahlte. Erdoğan ließ daraufhin den deutschen Botschafter in das türkische Außenministerium bestellen und verlangte von diesem, dass die Bundesregierung die weitere Verbreitung des Satire-Songs verhindert. Es handelt sich um dieses Video hier:

Quelle: YouTube

Erdoğan bestätigte dadurch den Inhalt des Liedes, in dem behauptet wird, dass „der Boss vom Bosporus“ Presse- und Meinungsfreiheit missachte. In der deutschen Presse entbrannte eine hitzige Debatte darüber, was Satire darf (#witzefrei) und wie weitreichend die Befugnisse von Erdoğan sind. Diese Debatte und Erdoğans undemokratisches Verhalten waren dann der Anlass für Jan Böhmermanns Schmähkritik im besagten Neo Magazin Royale am 31. März. Auch hier wurde Erdoğan aktiv und verlangte von der Bundeskanzlerin höchstpersönlich, dass der entsprechende Teil dieser Sendung aus ‚dem Internet‘ entfernt werde. Erdoğan und Merkel gehören noch zu der Generation, die gelernt hat, unbequeme Dokumente einfach vom Aktenvernichter zerschreddern zu lassen. In der digitalen Welt ist das aber nicht mehr so einfach.

Die ungekürzte Version der Sendung hat sich glücklicherweise wieder angefunden, denn im Internet geht ja nichts verloren:

Quelle: Vimeo

„Was jetzt kommt, darf man nicht machen.“

… sagte Böhmermann in der Sendung und macht es dennoch: Er trägt ein Gedicht mit dem Titel „Schmähkritik“ vor. Darin sagt Böhmermann, dass Präsident Erdoğan Mädchen schlage, Sex mit Ziegen habe, einen kleinen Schwanz habe und vieles mehr. Böhmermann nutzt dieses Gedicht als Beispiel, um zu zeigen, was nicht durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt sei. Sein Sidekick weist ihn auch darauf hin, dass das Gedicht aus der Mediathek entfernt werden könne und, dass es juristische Konsequenzen haben könne. „Was jetzt kommt, darf man nicht machen.“ ist also kein einfacher Aussagesatz, sondern zusammen mit dem Gedicht und der Löschung des Videos ein performativer Akt.

Die Löschung des Videos war jedoch nicht genug – die türkische Regierung hat wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts am 10. April „ein förmliches Verlangen nach Strafverfolgung“ gegen Böhmermann eingereicht. Nun muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie diesem Verlangen nachkommt. Hätte Böhmermann nur einen Tag gewartet, dann hätte er das Gedicht als Aprilscherz deklarieren können!

Inflation der Meinungen

Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber nicht alles, was jemand von sich gibt, ist überhaupt eine Meinung. Wenn ich sage „Ich glaube, dass es bald regnen wird.“ habe ich meine Meinung zum Wetter geäußert. Wenn der Nachrichtensprecher im Radio den Wetterbericht vorliest, hat er damit aber nicht seine Meinung geäußert. Der Geltungsanspruch der Sätze und die Rollen der Sprecher sind in beiden Fällen ganz verschieden. Die Wetterprognose kann an der Wirklichkeit scheitern und sich somit nachträglich als falsch herausstellen. Meine Meinung kann aber nicht im strengen Sinne falsch werden, denn als ich sie geäußert habe, habe ich ja wirklich geglaubt, dass es bald regnen werde.

Was ist nun der Unterschied zwischen Satz 1: „Ich bin der Meinung, dass Sex mit Ziegen verboten werden sollte.“ und Satz 2: „Ich bin der Meinung, dass Erdoğan Sex mit Ziegen hat.“? Satz 2 scheint ein ungewöhnlicher Sprachgebrauch von „Meinung“ zu sein. Das ist etwas, über das man gar keine Meinung haben kann. Es ist eine Behauptung, die sich je nach Beweislage als wahr oder falsch herausstellen kann. Satz 1 kann hingegen nicht wahr oder falsch sein, denn es ist ja nun einmal meine Meinung. Eine Meinung kann unbegründet, altmodisch oder unpassend sein, aber nicht wahr oder falsch. Die Meinungsfreiheit sollte für Sätze von Typ 1 gelten und nicht für Sätze von Typ 2 (das war jetzt eine Meinungsäußerung).

Jan Böhmermanns Äußerung „Erdoğan hat Sex mit Ziegen.“ ist gar kein Fall, in dem die Meinungsfreiheit greifen kann. Es ist aber auch nicht die Behauptung eines Nachrichtensprechers und sicherlich auch nicht die Äußerung eines Wissenschaftlers. Es ist der Satz, den ein Künstler in einem fiktionalen, distanzierten Kontext äußert. Die ganze Inszenierung macht das schon deutlich. Böhmermann trägt die Sätze in Reimform vor und wird von Musik begleitet – und zwar in einer Unterhaltungssendung. Er äußert weder seine persönliche, subjektive Meinung noch ist es eine Behauptung, mit der ein objektiver Geltungsanspruch verbunden ist. Böhmermann agiert hier wie ein Schauspieler, der in einer Rolle seinen Text spricht.

Die distanzierenden Anführungszeichen müssen bei der Rede eines Schauspielers implizit mitgehört werden. Es handelt sich um uneigentliche Rede. Das, was der Schauspieler sagt und das, was er denkt, müssen in gar keiner Beziehung zueinander stehen. Nicht die Meinung der Schauspieler steht im Drehbuch, sondern – wenn überhaupt – die Meinung einer fiktiven Figur. In diesem Fall ist es nur schwieriger zu erkennen, weil der Schauspieler Böhmermann den Fernsehmoderator Böhmermann spielt. Also geht es in der Causa Böhmermann gar nicht um Meinungs-, sondern um Kunstfreiheit. Wird es dadurch einfacher?

„Eine Zensur findet nicht statt.“

… heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artikel wird in der Debatte um Zensur und Verbote immer wieder angeführt. Er ist ein mächtiger, aber auch ein verschieden interpretierbarer Artikel. Das Problem liegt in seiner Struktur, die aus drei Absätzen besteht: Im ersten Absatz werden Meinungs- und Pressefreiheit garantiert, im dritten Absatz die Freiheit von Kunst und Wissenschaft. Kann also jeder – auch Böhmermann – sagen, was er will? Ganz so einfach ist es nicht, denn diese Rechte gelten nicht schrankenlos. Im zweiten Absatz werden die Rechte eingeschränkt: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Aber auf welche Rechte bezieht sich „Diese“? Sind nur die Rechte des vorherigen Absatzes gemeint? Oder sind neben diesen Rechten auch jene gemeint, die erst im folgenden Absatz genannt werden? Sind nur die Meinungs- und Pressefreiheit eingeschränkt oder auch die Freiheit von Kunst und Wissenschaft? Mir als juristischen Laien erschließt sich das nicht aus der Lektüre des Artikels. Das ist ärgerlich, denn ich bin nicht nur ein Staatsbürger mit einer Meinung und als Autor bei postmondän tätig, sondern auch Künstler und Wissenschaftler. Ich bin also gleich vierfach von Artikel 5 betroffen und würde mir daher mehr Klarheit darüber wünschen, in welcher Rolle ich was sagen und tun darf und was nicht.

Der eigentliche Skandal, der sich im Neo Magazin Royale abspielte, wurde durch die Diskussion um Meinungs- und Kunstfreiheit natürlich ganz überschattet: Der eingeladene Studiogast, Ronja Rönne, hat in der Sendung eine Zigarette geraucht! Das ist sicherlich nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Eigentlich hätte sie dazu vor die Tür gehen müssen. #rauchfrei

*Der Titel dieses Artikels ist keine Beleidigung, denn er steht zwischen Anführungszeichen.

Sextapes, Genderdebatte und Zensur

Rezension eines Sextapes?


Als Prominenter hat man es heutzutage wirklich nicht leicht: Da will man einfach nur Sex mit der Frau seines besten Freundes haben – und schwupps! – sechs Jahre später taucht ein Video davon im Internet auf und sorgt für einen Skandal, der Karriere und Privatleben ruiniert. So erging es Hulk Hogan, dem wohl bekanntesten Wrestler der Welt. Hogan (Terry Bollea) ist auf dem Video beim Sex mit Heather Clem, der Frau von „Bubba the Love Sponge“ zu sehen. Teile dieses Videos wurden im Mai 2012 auf der Online-Plattform Gawker veröffentlicht und Hogan klagte dagegen. Die sexuellen Handlungen waren aber nicht der Auslöser des großen Skandals, der dann erst 2015 entstand. Hogan wollte mit der Klage dafür sorgen, die Veröffentlichung des Sextapes zu verbieten und dadurch sein Image zu schützen. Ironischerweise ist es genau diese Klage, die dazu führte, dass weiteres Material an die Öffentlichkeit gelangte, das seinen Ruf noch weiter schädigte.

Skandalös war nämlich das, was der Hulkster verbal von sich gab, was aber nicht im veröffentlichten Videoausschnitt auf Gawker enthalten war. Hogan beschimpfte Afroamerikaner auf rassistische Weise und benutzte mehrfach das N-Wort. Die Transkription dieser Äußerungen lag dem Gericht vor, bei dem er Klage gegen Gawker eingereicht hatte, und gelangte von dort an den National Enquirer und RadarOnline, zwei Klatsch-und-Tratsch-Webseiten.

Die Äußerungen von Hogan sorgten für eine mediale Welle der Empörung und führten dazu, dass Hogans Arbeitgeber World Wrestling Entertainment (WWE) sich mit sofortiger Wirkung von ihm trennte. Doch nicht nur der aktuelle Vertrag zwischen WWE und Hogan wurde aufgelöst – viel interessanter ist der Versuch der WWE, sämtliche historischen Verbindungen zu ihrem einstigen Aushängeschild zu kappen.

Rewriting History

Hulk Hogan war jahrzehntelang das perfekte Maskottchen für das Unternehmen, das positive, strahlende Gesicht der Company in seinem gelb-roten Kostüm, muskelbepackt und braungebrannt. In Millionen Kinderzimmern hing er als Poster an der Wand und predigte im Fernsehen, dass man Vitamine zu sich nehmen und immer das richtige tun müsse. Das war in den 80er und 90er Jahren, als alles, was aus den USA kam, per se cool war. Dadurch konnte die WWE zu einem globalen Imperium heranwachsen. Heute genügt es im Wrestling-Business jedoch nicht mehr, im Ring und am Mikrofon gute Leistungen zu zeigen – auch das Privatleben muss makellos sein, denn jeder Fehltritt wird in den sozialen Medien in Sekundenschnelle weltweit verbreitet. Die WWE ist heute ein globales Medienunternehmen, das an der Börse gehandelt wird. Ein sauberes, positives Image ist daher überlebenswichtig. Eine Verbindung zu einem Rassisten ist geschäftsschädigend, da sie Investoren, Sponsoren und Werbepartner abschreckt. Es reicht daher nicht aus, die Zusammenarbeit mit Hulk Hogan in Gegenwart und Zukunft zu beenden, auch die Vergangenheit muss entsprechend angepasst, gesäubert werden.

Als unmittelbare Folge des Rassismus-Skandals löschte die WWE Hogans Profil und “sämtliche Erwähnungen von Hogan auf wwe.com““. Nur noch indirekt kann man Videoausschnitte finden, in denen er zu sehen ist. Auch aus der Hall of Fame wurde er entfernt. Der größte Star in der Geschichte des Wrestlings hat quasi nie existiert. Die Geschichte wurde somit umgeschrieben. Wenn die Vergangenheit nachträglich geändert wird, verschwinden – so die Hoffnung – auch die Probleme der Gegenwart.

Solch ein Vorgehen ist zwar sehr bizarr und erinnert an das “Ministerium für Wahrheit” aus Orwells 1984. Aber bei einer Wrestlingorganisation ist das durchaus verzeihlich. Es handelt sich um eine private Firma, die Unterhaltung anbietet. Wie sie sich in der Öffentlichkeit präsentiert, ist ihre Entscheidung. Wie jeder weiß, ist Wrestling eine Show, in der die Sieger der Matches im Vorfeld bestimmt werden. Die Storywriter können die Zukunft nach ihren Wünschen entwerfen. Da scheint es nur konsequent, dass sie auch die Vergangenheit manipulieren. Sie sind nicht verpflichtet, die Vergangenheit aufrichtig und unverzerrt darzustellen. Doch wie sieht es mit den öffentlich-rechtlichen Medien aus?

Frank Plasberg is running wild!

Darf eine Fernsehsendung aus einer Onlinemediathek gelöscht werden, nachdem sie ausgestrahlt wurde? Mit dieser Frage sahen sich die Verantwortlichen der ARD-Talkshow Hart aber fair konfrontiert. Die Sendung vom 2. März 2015 sorgte in der deutschen Medienwelt für einen Skandal. Zwar wurde der Moderator Frank Plasberg nicht aus der Hall of Fame entfernt, aber gelitten hat sein Image allemal. In der Sendung mit dem Titel “Nieder mit den Ampelmännchen – Deutschland im Gleichheitswahn?”sollte darüber diskutiert werden, wie der Stand der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen in Deutschland ist, was dabei aktuell schief läuft und was geändert werden soll. Die geladenen Gäste waren die Autorin Anne Wizorek, Anton Hofreiter von den Grünen, die Publizistin Birgit Kelle, Wolfgang Kubicki von der FDP sowie Sophia Thomalla, die dabei war, weil sie auch eine Meinung zu dem Thema hat.

Die Zuschauerreaktionen während und nach der Sendung waren heftig. Es wurde nicht nur über die Inhalte und Argumente gestritten, sondern vor allem über die Form. Kritisiert wurde, dass die Themen nicht seriös genug behandelt und die falschen Gäste eingeladen wurden. Nicht nur einige der Talk-Gäste, sondern auch der Moderator und die Redaktion hätten das Thema ins Lächerliche gezogen und sich sexistisch geäußert. Ähnlich wie bei Hogans Sextape war diese erste Reaktion auf die Veröffentlichung rückblickend betrachtet aber das kleinere Übel. Der volle Skandal entfaltete sich erst, als das Video der Sendung im August aus der ARD-Mediathek entfernt wurde. Dies wurde als Zensur bzw. Selbstzensur wahrgenommen und der Aufschrei und das Entsetzen waren groß. Es wurde um die Presse- und Meinungsfreiheit gefürchtet. Schließlich war der Druck so groß, dass die Sendung wieder in die Mediathek gestellt wurde. Auf Youtube gab es ohnehin Kopien des Videos. Das Ganze war eine skurrile und ungeschickte Form des Krisenmanagements, aber damit hätte man es nun bewenden lassen können. Doch offenbar hatte man bei ARD bzw. WDR sich die Kritik sehr zu Herzen genommen.

Reenactment einer Talkshow

Der erste Fehler war, die Sendung aus der Mediathek zu entfernen und dadurch scheinbar zu zensieren. Anstatt die Sendung nun wieder freizugeben und eine Diskussion um den Inhalt zuzulassen, geschah nun der zweite Fehler: Sie wurde am 7. September 2015 wiederholt. Sie wurde aber nicht in der ursprünglichen Form erneut ausgestrahlt, sondern quasi neu aufgeführt. Ein Reenactment. Das gleich Thema sollte erneut, diesmal aber ernsthafter, diskutiert werden. Alles aus Anfang, Klappe die zweite!

Die schlechte Originalsendung sollte von einer verbesserten Version überschrieben werden, um den Zuschauern zu zeigen, dass man professionell sein kann und den Auftrag einer lebendigen öffentlichen Meinungsbildung ernst nimmt. Der Titel der Neuauflage klingt allerdings so, als wäre die Redaktion etwas eingeschnappt: “Der Gender-Streit: Was darf zu Mann und Frau gesagt werden?”.

Die Auswahl der Gäste stand, wie gesagt, in der Kritik. Die Konsequenz: Dieselben Gäste wurden erneut eingeladen! Erweitert wurde die Runde nur um Sybille Mattfeldt-Kloth, stellvertretende Vorsitzende des Landesfrauenrats Niedersachsen, der eine Programmbeschwerde eingereicht hatte, da er in der Originalfassung der Sendung die Gleichberechtigung nicht gegeben sah. Plasberg beschönigte die Neuauflage der Sendung als ein Fernsehexperiment. Ein solches Vorgehen ist beispiellos in der Geschichte der ARD. Aber was ist ein Eintrag in dieses Geschichtsbuch wert, wenn es nachträglich verändert werden kann? In Zukunft wird man sich fragen müssen: “Welche Version der Sendung sehe ich denn gerade? Die Originalfassung, den Director’s Cut oder die Version, in der Frank Plasbergs Texte von WDR-Fernsehdirektor Jörg Schönenborn geschrieben wurden?”

Kaum besser als die Originalversion

Die Neuauflage der Sendung war leider erneut eine Enttäuschung. Einzelne Versuche der Gäste, über das eigentlich Thema zu debattieren, wurden von Plasberg lange unterdrückt und stattdessen wurde auf der Metaebene die Struktur der ersten Sendung und das Vorgehen des WDR analysiert. Zu diesem Zweck war auch Jörg Schönenborn eingeladen. Eine gute halbe Stunde wurde über das Löschen der Sendung und die Kompetenz der eingeladenen Gäste gestritten. Die Sendung beschäftigte sich also mit dem Grund ihrer Existenz. Das Thema Gleichberechtigung der Geschlechter wurde hingegen inhaltlich kaum vorangebracht. Das ist symptomatisch für eine Debattenkultur, in der es nicht um Argumente für Positionen geht, sondern um die Form, die Fassade, die kosmetische Hülle, die den Zuschauern präsentiert wird. Mit dem Reenactment der Sendung sollte guter Wille gezeigt werden, sich einem wichtigen gesellschaftlichen Thema zu widmen. Es sollte zeigen, dass man sich wirklich bemüht. Vieles von dem, was die Talkgäste von sich gaben, waren allerdings bloße Meinungen und – wie so oft – Beispiele von Einzelfällen aus dem Bekanntenkreis, die als Beleg für dieses oder jenes herhalten mussten.

Die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten sollten weder skandalöse Meinungen zensieren noch eine misslungene Sendung neu produzieren. Sie sollen sich der Diskussion stellen, die eine ausgestrahlte Sendung auslöst. Wenn eine Äußerung politisch nicht korrekt ist, unbequem oder falsch, muss sie gerade deswegen weiterhin für die Öffentlichkeit abrufbar sein. Nur in der Diskussion kann sich dann zeigen, dass und warum eine Meinung richtig oder falsch ist. Das unterscheidet eine Talkshow im öffentlich-rechtlichen Fernsehen von Unterhaltungssendungen und Imagekampagnen.

Zensur im digitalen Zeitalter

Zensur gibt es schon solange, wie es Medien gibt. Durch die Digitalisierung ist sie aber heute viel bequemer durchführbar als im Analogzeitalter. Digitale Archive können mit einem Mausklick gelöscht werden, während Archive in Papierform mühsam geschwärzt, geschreddert oder verbrannt werden müssen. Digitale Suchanfragen können blockiert werden oder die Schlagworte zu einem Video entfernt werden. Dadurch wird es dann für die Internetbenutzer_innen unsichtbar. Der große Vorteil: Sobald sich die Empörung gelegt hat, kann das digitale Material einfach wieder freigeschaltet werden. Verbrannte Bücher lassen sich nicht ohne weiteres wiederherstellen.

Aber der Vorteil der digitalen Zensur ist gleichzeitig ihr größter Nachteil: Sobald ein Video einmal online veröffentlicht wurde, können weltweit auf beliebig vielen Computern Kopien davon existieren und im Umlauf sein. Das Recht auf Vergessen besteht theoretisch; praktisch durchsetzen lässt es sich kaum.

Genauso schnell wie ein Video im Internet geteilt werden kann, sind Leute mit Meinungen und Kommentaren zur Stelle. Aus dem Recht auf freie Meinungsäußerung folgt jedoch nicht die Pflicht, zu allem und immer seine Meinung zu äußern. Ein Shitstorm im Internet ist aus vielen Gründen problematisch, aber zu glauben, ein Shitstorm schade einer Fernsehsendung, ist naiv. Das Gegenteil wird bewirkt: Durch das gesteigerte mediale Interesse profitiert die Sendung davon, da mehr potentielle Zuschauer überhaupt auf sie aufmerksam werden. Wenn man die Redaktion einer Sendung tatsächlich abstrafen will, sollte man das einzige Mittel benutzen, das in der Logik der Medien etwas bewirken kann: Stille.

Im Wrestling kämpft üblicherweise ein Guter, ein Held, ein Publikumslieblinge gegen einen Bösen. Wenn der Gute vom Publikum bejubelt und der Böse ausgebuht wird, haben beide ihren Job gut gemacht. Totale Stille im Publikum ist die effektivste Methode, den Verantwortlichen zu zeigen, dass man mit der Show unzufrieden ist.